Kirchenvorstandswahl am 13.09.2026 in Steinigtwolmsdorf
und am 20.09.2026 in Neukirch
GEHE WÄHLEN...
- für eine aktive Kirchgemeinde
- für das, was Dir wichtig ist: Werte, Kultur, ein gutes Miteinander im Ort
- damit Menschen sich entfalten können, ihre Begabungen entdecken und im Glauben & Leben wachsen dürfen
- für Konzerte, Vorträge und andere Veranstaltungen vor Ort - Kultur gehört ins Dorf!
- für Solidarität & Hilfsangebote
- Mitmachen ist Gold!
- Wir alle haben Begabungen von Gott bekommen. Wäre doch schade drum, oder...?
- Du kannst aktiv mitgestalten, was in der Kirchgemeinde passiert!
- Wir haben so viele Schätze: Kinderzeltlager, internationale Partnerschaften, musikalische Vielfalt,... Lass sie uns gemeinsam bewahren, und Neues entwickeln!
Möglichkeit einer Briefwahl
Am Wahltag verhinderte Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen bis spätestens fünf Tage vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen.
Wahlberechtigt
… sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchenmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht besitzen und in der Wählerliste verzeichnet sind.
Wählbar
… sind Gemeindeglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es sollen Gemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herren bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein.
Von ihnen wird Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst unserer Kirchgemeinde zu stellen.
Wahlvorschläge
Gemeindeglieder, die zur Wahl als Kirchvorsteher vorgeschlagen werden, müssen von fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern durch Unterschrift unterstützt werden. Die Wahlvorschläge können bis zum 02.08.2026 im Pfarramt Steinigtwolmsdorf bzw. Neukirch eingereicht werden.
