Wenn ein Mensch stirbt
Totenwache zu Hause
Sie haben in Deutschland das gesetzliche Recht, Ihre Verstorbenen nach ihrem Tod mindestens einen Tag lang zu Hause zu behalten oder sie für diesen Zeitraum vom Bestatter in Ihr Haus zurückbringen zu lassen. Gemeinsam mit anderen Totenwache zu halten, zu dem verstorbenen Menschen und über ihn zu sprechen, die Erinnerungen des mit ihm geteilten Lebens noch einmal wach werden zu lassen und damit nicht allein zu sein, sich Zeit für den Abschied zu nehmen - all das empfinden Trauernde, die es tun, fast immer als wohltuend. Gönnen Sie sich diese Zeit, wenn Sie das Bedürfnis danach haben.
Aussegnung
Wenn ein Mensch gestorben ist und Sie zu Hause, im Altenheim oder im Krankenhaus Abschied nehmen müssen, haben Sie die Möglichkeit, den Pfarrer um eine Aussegnung des Verstorbenen zu bitten. Dazu möchten wir Sie ermutigen. Die Aussegnung kann noch vor der Überführung zum Bestatter oder zum Friedhof am Totenbett oder am Ort der Aufbahrung stattfinden. Sie können Angehörige, Freunde und auch Pflegepersonal dazu einladen. Bei der Aussegnung wird der verstorbene Mensch mit Worten aus der Bibel und Gebet Gott anvertraut, und er wird gesegnet. Denn Christen glauben, dass uns "weder Tod noch Leben ... noch Mächte, noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges ... von der Liebe Gottes scheiden kann, "die in Christus Jesus ist ..." (Römer 8,38f ). Auszug aus: "Du bist mir täglich nahe ... Sterben, Tod, Bestattung, Trauer. Eine evangelische Handreichung für Menschen, die trauern und für die, die sie in ihrer Trauer begleiten."