Der Friedhof in Neukirch
Im Jahre 1894 wurde ca. 200 m südlich der Kirche der neue Friedhof gegründet. Den Gestaltern war es wichtig, dass die Hauptwege auf dem Friedhof ein christliches Kreuz nachbilden. Ebenso soll das lebendige Grün der Natur den Besuchern ein Zeichen der Hoffnung sein. Nach wie vor ist unser Friedhof, dessen Rechtsträger die ev.-luth. Kirchgemeinde Neukirch/Lausitz ist, für alle Einwohner Neukirchs und Ringenhains und andere Interessierte offen.
Kontakt:
Ev.-luth. Kirchgemeinde Neukirch
Pfarramt - Friedhofsverwaltung
Pfarrgasse 1 - 01904 Neukirch/ Lausitz
Tel.: (035951) 31456
E-Mail: kg.neukirch@evlks.de
Öffnungszeiten des Pfarramtes: Mo - Fr 10 - 12 Uhr, Di 16 - 18 Uhr
Friedhofsmeister Andreas Sobe: Telefon 0178/ 8816959
Bestattungsarten in Neukirch
Erbgrab
großzügige Grabstätte an der Friedhofsmauer für Sarg- und/oder Urnenbestattungen
Größe und Lage der Grabstätte ist wählbar
Einfassung des Grabes ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nach Ablauf verlängert werden
individuelle Grabgestaltung ist möglich
Wahlgrab
Wahlgrabstätte für Sarg- und/oder Urnenbestattungen
Größe und Lage der Grabstätte ist wählbar
Nutzungsrecht kann nach Ablauf verlängert werden
individuelle Gestaltung ist möglich
Reihengrab
Reihengrabstätte für Sarg oder Urnenbestattung
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
individuelle Gestaltung ist möglich
Urnengemeinschaftsgrab
Gemeinschaftsgrab für eine begrenzte Zahl von Urnenbestattungen
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Namensnennung auf gemeinschaftlichem Grabmal
Pflege durch Friedhofsverwaltung
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich
Hügelgrab
Grabstätte für eine Sarg- oder Urnenbestattung
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch Friedhofsverwaltung
Anbringen eines liegenden Grabmales ist möglich
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich
Baumgrab
Grabstätte Urnenbestattung
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch Friedhofsverwaltung
bodenbürtige Platte mit Namensnennung
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich
einheitlich gestaltetes Reihengrab
Grabstätte Urnenbestattung
Lage und Bepflanzung der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch Friedhofsverwaltung
bodenbürtige Platte mit Namensnennung
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich