Herzlich Willkommen!

Der Friedhof in Neukirch

 

Lange Zeit diente der alte Friedhof um die Kirche allen Einwohnern Neukirchs und Ringenhains als Begräbnisstätte. Einige besonders schön gestaltetet Grabmale zeugen heute noch von der langen Tradition.

 

Im Jahre 1894 wurde ca. 200 m südlich der Kirche der neue Friedhof gegründet. Den Gestaltern war es wichtig, dass die Hauptwege auf dem Friedhof ein christliches Kreuz nachbilden. Ebenso soll das lebendige Grün der Natur den Besuchern ein Zeichen der Hoffnung sein. Nach wie vor ist unser Friedhof, dessen Rechtsträger die ev.-luth. Kirchgemeinde Neukirch/Lausitz ist, für alle Einwohner Neukirchs und Ringenhains und andere Interessierte offen.

Kontakt:
Ev.-luth. Kirchgemeinde Neukirch
Pfarramt - Friedhofsverwaltung
Pfarrgasse 1 - 01904 Neukirch/ Lausitz
Tel.: (035951) 31456
E-Mail: kg.neukirch@evlks.de
Öffnungszeiten des Pfarramtes: Mo - Fr 10 - 12 Uhr, Di 16 - 18 Uhr

Friedhofsmeister Andreas Sobe: Telefon 0178/ 8816959

 

Lageplan Friedhof Neukirch


Bestattungsarten in Neukirch

Erbgrab

großzügige Grabstätte an der Friedhofsmauer für Sarg- und/oder Urnenbestattungen
Größe und Lage der Grabstätte ist wählbar
Einfassung des Grabes ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nach Ablauf verlängert werden
individuelle Grabgestaltung ist möglich

Wahlgrab

Wahlgrabstätte für Sarg- und/oder Urnenbestattungen
Größe und Lage der Grabstätte ist wählbar
Nutzungsrecht kann nach Ablauf verlängert werden
individuelle Gestaltung ist möglich

Reihengrab

Reihengrabstätte für Sarg oder Urnenbestattung
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
individuelle Gestaltung ist möglich

Urnengemeinschaftsgrab

Gemeinschaftsgrab für eine begrenzte Zahl von Urnenbestattungen
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Namensnennung auf gemeinschaftlichem Grabmal
Pflege durch Friedhofsverwaltung
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich

Hügelgrab

Grabstätte für eine Sarg- oder Urnenbestattung
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch Friedhofsverwaltung
Anbringen eines liegenden Grabmales ist möglich
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich

Baumgrab

Grabstätte Urnenbestattung
Lage der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch Friedhofsverwaltung
bodenbürtige Platte mit Namensnennung
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich

einheitlich gestaltetes Reihengrab

Grabstätte Urnenbestattung
Lage und Bepflanzung der Grabstätte ist vorgegeben
Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch Friedhofsverwaltung
bodenbürtige Platte mit Namensnennung
einmalige Zahlung aller Gebühren
keine individuelle Gestaltung möglich